Rechtsprechung
VGH Hessen, 21.03.1989 - 5 N 3027/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 28 Abs 2 GG, Art 106 GG
Gültigkeit der Satzung über die Besteuerung von Spielapparaten; Ministerzustimmung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Zustimmungspflichtigkeit der Einführung einer Spielautomatensteuer in Hessen
Papierfundstellen
- NVwZ 1989, 585
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.06.1984 - 6 B 48.84
Anforderungen an eine ausreichende Gewährung rechtlichen Gehörs - Annahme eines …
Auszug aus VGH Hessen, 21.03.1989 - 5 N 3027/88
Da es sich bei der durch die angegriffene Satzung geregelten Steuer um die unveränderte Fortsetzung der Besteuerung von Spielapparaten nach dem Vergnügungssteuergesetz handele, hätten die bei Steueranhebungen zu beachtenden Regeln eingehalten werden müssen, die in der Rechtsprechung des OVG Koblenz (Beschluß vom 31. Juli 1984 - 6 B 48/84) aufgestellt worden seien, wonach es der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verbiete, eine Steuer auf mehr als das Doppelte des bisherigen Betrages zu erhöhen. - VGH Hessen, 28.10.1987 - 5 N 2733/84
Auszug aus VGH Hessen, 21.03.1989 - 5 N 3027/88
Die Antragstellerin ist als Personenvereinigung antragsbefugt (Senatsurteil vom 28. Oktober 1987 - 5 N 2733/84 - ); sie erleidet durch die Besteuerung auch einen Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO.